K–ln, den 06.05.2008
Pressemitteilung der deutschen Fachverb”nde f¸r Gespr”chspsychotherapie
- Ÿrztliche Gesellschaft f¸r Gespr”chspsychotherapie (ŸGG)
- Deutsche Psychologische Gesellschaft f¸r Gespr”chspsychotherapie (DPGG)
- Gesellschaft f¸r wissenschaftliche Gespr”chspsychotherapie (GwG)
zu dem gestern ver–ffentlichten Beschluss des G-BA vom 24.04.2008
Entscheidung und Begr¸ndung stehen im Widerspruch zu Wissenschaft und Praxis
Der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), seit 2004 Rechtsnachfolger des
Bundesausschusses der Ÿrzte und Krankenkassen, hat am 24. April 2008
die Ablehnung der Gespr”chspsychotherapie wiederholt, die er nach
jahrelanger Beratung bereits im November 2006 beschlossen hatte. Die
Entscheidung kommt einem Berufsverbot f¸r approbierte
Gespr”chspsychotherapeuten und f¸r die staatlich anerkannten
Ausbildungsst”tten mit dem Schwerpunkt Gespr”chspsychotherapie gleich.
Nach
der gestern ver–ffentlichten neuen Begr¸ndung (s. www.g-ba.de) konnte
der G-BA auch jetzt nur in einer einzigen Studie einen "Hinweis auf den
Nutzen" der Gespr”chspsychotherapie finden, und zwar "nur" f¸r die
Behandlung von Depression. (Die Volkskrankheit Depression steht an
zweiter Stelle nach den Herz/Kreislauferkrankungen; sie nimmt weltweit
zu. Nach Sch”tzungen der Weltgesundheitsorganisation wird sie im Jahre
2020 die h”ufigste Krankheit sein.) In den Presseerkl”rungen vom
22.11.2006 und 25.04.2008 erkl”rt der G-BA dieses Ergebnis f¸r
"¸berraschend". Das ist es tats”chlich.
Die
Gespr”chspsychotherapie, ein Therapieansatz der humanistischen
Psychologie, hat sich im Gesamtspektrum psychischer Krankheit seit ¸ber
40 Jahren in Deutschland bew”hrt. Die empirische Forschung zur
Gespr”chspsychotherapie war grundlegend f¸r die gesamte
Psychotherapieforschung. In der Bundesrepublik Deutschland forderte
bereits 1973 die Psychiatrie-Enquete-Kommission des Deutschen
Bundestages die Einbeziehung in die psychotherapeutische Versorgung der
gesetzlich Krankenversicherten. Obwohl die Gespr”chspsychotherapie von
der Selbstverwaltung der Ÿrzte und Krankenkassen nicht als regul”re
Kassenleistung anerkannt war, war sie das in der Versorgung am meisten
angewandte Psychotherapieverfahren. Im Rahmen des
Kostenerstattungsverfahrens wurde sie weithin zur erfolgreichen
Behandlung von GKV-Versicherten eingesetzt. Im Gesundheitswesen der DDR
war die Gespr”chspsychotherapie das wichtigste Psychotherapieverfahren.
Nachdem die zust”ndigen Beh–rden der L”nder zum Inkrafttreten
des Psychotherapeutengesetzes am 01.01.1999 die Approbation von
Gespr”chspsychotherapeuten und die staatliche Anerkennung von
Ausbildungsst”tten f¸r die Vertiefungsrichtung Gespr”chspsychotherapie
angek¸ndigt hatten, bestand die Erwartung, der erstmals auch mit
Psychotherapeuten besetzte Bundesausschuss der Ÿrzte und Krankenkassen
werde die Gespr”chspsychotherapie nun als Kassenleistung anerkennen.
Damit wurde jedoch die "Eigendynamik" des Selbstverwaltungsgremiums
falsch eingesch”tzt, dessen Leistungserbringerbank strukturell
parteilich ausschlieþlich mit Vertretern der etablierten Verfahren
besetzt ist, die in fachlicher und wirtschaftlicher Konkurrenz zur
Gespr”chspsychotherapie stehen.
Nach vielen Verz–gerungen und
mehrj”hriger Beratung beschloss der G-BA am 21.11.2006, die
Gespr”chspsychotherapie weiterhin nicht als Kassenleistung zuzulassen.
Dieser Beschluss wurde im Rahmen der Rechtsaufsicht von dem
Bundesministerium f¸r Gesundheit mit der Maþgabe beanstandet, "der BPtK
(Bundespsychotherapeutenkammer) als der zust”ndigen Heilberufekammer"
umfassend Gelegenheit zu geben "sich mit dem Beschlussentwurf des G-BA
fachlich dezidiert auseinandersetzen zu k–nnen [...] um die Chance zu
haben, die vom G-BA daraus abgeleitete Argumentation fachlich zu
entkr”ften. [...] Die nachfolgende Stellungnahme ist in eine erneute
Beschlussfassung einzubeziehen."
Die
Bundespsychotherapeutenkammer berief daraufhin eine Expertenkommission,
der f¸nf international renommierte Psychotherapiewissenschaftler
angeh–rten. Diese Kommission wiederholte das vom G-BA vorgenommene
Bewertungsprocedere und identifizierte 27 wissenschaftliche Studien,
die den therapeutischen Nutzen der Gespr”chspsychotherapie auf
methodisch hohem Niveau belegen:
"Im Ergebnis zeigte sich, dass
die Gespr”chspsychotherapie bei einer Reihe von Anwendungsbereichen der
Psychotherapie wirksam und n¸tzlich ist. Aufgrund der klinischen Breite
dieser Anwendungsbereiche ist die Schlussfolgerung gerechtfertigt, dass
die Nutzenbewertung der Gespr”chspsychotherapie insgesamt positiv
ausf”llt. Diese Bewertung aufgrund empirischer Evidenz steht ¸berdies
im Einklang mit einer jahrzehntelangen Bew”hrung in Forschung und
Versorgung."
Zu dem selben Ergebnis, ebenfalls auf der Grundlage
einer Vielzahl methodisch ad”quater Studien, waren u. a. das vom
Bundesgesundheitsministerium im Jahre 1990 in Auftrag gegebene
"Forschungsgutachten zu Fragen eines Psychotherapeutengesetzes" (1991)
und der wissenschaftliche Beirat nach ß 11 PsychThG in seinen Gutachten
vom September 1999 und September 2002 gekommen. 1998 hatten sich 80
Professorinnen und Professoren psychologischer Universit”tsinstitute
f¸r die Aufnahme der Gespr”chspsychotherapie als Kassenleistung
eingesetzt. S”mtliche Landespsychotherapeutenkammern und der Deutsche
Psychotherapeutentag haben in wiederholten Entschlieþungen gefordert,
die psychotherapeutische Versorgung der gesetzlichen
Krankenversicherten um die Gespr”chspsychotherapie zu erg”nzen. Die
Bundespsychotherapeutenkammer hat in den Stellungnahmen vom 30.10.2006,
05.11.2007 und 01.04.2008 gegen¸ber dem G BA die Notwendigkeit der
Aufnahme der Gespr”chspsychotherapie in den GKV-Leistungskatalog
begr¸ndet.
Der Erweiterung um Behandlungsalternativen kommt f¸r
die Qualit”t der psychotherapeutischen Versorgung besondere Bedeutung
zu: Wahlm–glichkeiten f¸r Psychotherapie-Patienten k–nnen entscheidend
f¸r Erfolg oder Misserfolg psychotherapeutischer Behandlung sein.
Der
G-BA hat jedoch aus tausenden Fundstellen zur Gespr”chspsychotherapie
in der wissenschaftlichen Literatur bis April 2006 zun”chst 101 und im
Dezember 2007 weitere 13 Studien herausgesucht und bewertet und eine
einzige davon als "Hinweis auf den Nutzen" der Gespr”chspsychotherapie
anerkannt.
Keine der im "Forschungsgutachten zu Fragen eines
Psychotherapeutengesetzes" ber¸cksichtigten 32 Wirksamkeitsstudien zur
Gespr”chspsychotherapie, keine der vom Wissenschaftlichen Beirat
Psychotherapie 1999 und 2002 ber¸cksichtigten 34 Studien zur
Gespr”chspsychotherapie und keine der von der BPtK-Expertenkommission
¸ber die vom G-BA anerkannte eine Studie hinausgehenden weiteren 26
Studien, die Wirksamkeit und Nutzen der Gespr”chspsychotherapie
belegen, wurde von dem G-BA als Nutzennachweis anerkannt.
Dem
G-BA wurden ¸ber 80 Stellungnahmen von Wissenschaftlern, Kliniken und
Praktikern gem”þ dem zu diesem Zweck vom G-BA im Jahre 2004 erstellten
Fragebogen zur Gespr”chspsychotherapie eingereicht. Da der G-BA die ihm
nach seiner eigenen Verfahrensordnung obliegende "Gesamtbewertung" aber
ersetzte durch die Bewertung einzelner Studien, hat er die
Stellungnahmen der Fach–ffentlichkeit in der Bewertung unbeachtet
gelassen bzw. lediglich als Literaturlisten benutzt.
Um auf
dieser Grundlage einen "rechtssicheren Beschluss" zur
Gespr”chpsychotherapie herbeif¸hren zu k–nnen, ”nderte der G-BA am
20.12.2007 die Psychotherapie-Richtlinien. Die Ÿnderungen traten am
21.03.2008 in Kraft. Seither muss der G-BA f¸r die Aufnahme neuer
Psychotherapieverfahren Wirksamkeitsstudien f¸r mindestens drei bis
vier Symptomgruppen ("Anwendungsbereiche") anerkannt haben, so dass die
Gespr”chspsychotherapie mit der schlichten Begr¸ndung, der Nutzen sei
nicht f¸r die erforderliche Zahl von "Anwendungsbereichen"
nachgewiesen, am 24.04.2008 abgelehnt wurde.
Die jetzt
ver–ffentlichte Begr¸ndung zu dem Beschluss ist nach Auffassung der
deutschen Fachverb”nde f¸r Gespr”chspsychotherapie in weiten Teilen ein
Dokument offensichtlicher Voreingenommenheit und parteilicher
Einseitigkeit. So hat sich der G-BA ¸ber die gesamte Fachwelt
hinweggesetzt, indem er einen Begriff von "Gespr”chspsychotherapie"
zugrunde legte, der bestenfalls den Entwicklungsstand von 1950
betrifft. Damit wurden Studien zu Weiterentwicklungen der
Gespr”chspsychotherapie aus der Bewertung ausgeschlossen.
Der
Wissenschaftliche Beirat der Gesellschaft f¸r wissenschaftliche
Gespr”chspsychotherapie (GwG) hatte dazu schon im Dezember 2006
festgestellt, dass die Begriffsbeschr”nkung des G-BA "nur als Karikatur
der international vertretenen und auch in Deutschland erforschten,
gelehrten und praktizierten Gespr”chspsychotherapie angesehen werden"
k–nne.
Nutzennachweise aus der Behandlung von Kindern und
Jugendlichen wurden ausgeschlossen, obwohl die Kinder- und
Jugendlichenbehandlung zur obligatorischen Ausbildung und zur
Behandlungsbefugnis beider Psychotherapeutenberufe geh–rt. Zur
Rechtfertigung beruft sich der G-BA u. a. auf ein - von allen anderen
verwaltungsgerichtlichen Beurteilungen abweichendes - Urteil des
Verwaltungsgerichts K–ln aus dem Jahre 2005, das vom
Oberverwaltungsgerichts NRW am 15.01.2008 aufgehoben wurde.
In
dem Beschluss vom 15.01.2008 hat das OVG NRW zutreffend hingewiesen auf
die extreme Diskrepanz zwischen einerseits der wissenschaftlichen
Beurteilung der Eignung der Gespr”chspsychotherapie durch den von der
Bundes”rztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer parit”tisch
berufenen Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie und andererseits der
Bewertung durch die mit Interessenvertretern der Kassen”rztlichen
Bundesvereinigung und der Krankenkassen besetzten G-BA-Gremien.
Die
extrem unterschiedliche Bewertung von Studien zur
Gespr”chspsychotherapie durch verschiedene, gleichermaþen als
sachkompetent anzusehende wissenschaftliche Gremien wie den
Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie und die Expertenkommission der
Bundespsychotherapeutenkammer einerseits und durch das
Verwaltungsgremium G-BA andererseits sind - soweit interessensgeleitete
Einfl¸sse auþer Betracht bleiben - Ausdruck daf¸r, dass bis heute
allgemeinverbindliche, objektivierbare Kriterien und Standards zur
Bewertung von Psychotherapie nicht entwickelt werden konnten. In der
beruflichen Praxis kann dieser Mangel durch professionelle Erfahrung
ausgeglichen werden. F¸r die untergesetzliche Normgebung durch den G-BA
besteht aber die groþe Gefahr des Eindringens sachfremder Motive, die
eher auf einen Konkurrenzschutz als auf die Optimierung der
Versichertenversorgung gerichtet sind, wie sich bei der
Gespr”chspsychotherapie-Bewertung durch den Bundesausschuss gezeigt hat.
Das
einzige objektive Kriterium f¸r die Aufnahme eines
psychotherapeutischen Behandlungsverfahrens in die
Psychotherapie-Richtlinien, n”mlich der Nachweis von staatlich
anerkannten Ausbildungsst”tten zur vertieften Ausbildung in diesem
Verfahren, ist vom G-BA mit den am 21.03.2008 in Kraft getretenen
Richtlinien”nderungen gestrichen worden.
Nach Auffassung der
Fachverb”nde steht dem krankenversicherungsrechtlichen
Selbstverwaltungsgremium G-BA nicht die Befugnis zu, nach eigenen,
beliebig ”nderbaren Kriterien ¸ber die Zulassungsf”higkeit einer ganzen
Berufsgruppe zu entscheiden, die nach gesetzlichen Vorgaben mit der
Approbation die staatliche Anerkennung der Bef”higung zur
eigenverantwortlichen psychotherapeutischen Krankenbehandlung erlangt
hat.
Die Gespr”chspsychotherapeuten und die staatlich
anerkannten Ausbildungsst”tten mit Gespr”chspsychotherapie-Schwerpunkt
bleiben nach dem G-BA-Beschluss vom 24.04.2008 auf die gerichtliche
Durchsetzung der Verbesserung des Versorgungsangebots verwiesen.
Mit
dem Beschluss wird der Weg frei f¸r die Fortsetzung der
Rechtsverfahren, die der Gemeinsame Bundesausschuss durch Ruhens- und
Aussetzungsantr”ge und mehrfache Verschiebungen der jeweils
angek¸ndigten Beschlussfassung zur Gespr”chspsychotherapie seit Jahren
behindert hat.
Ansprechpartner f¸r die Medien:
Karl-Otto Hentze, Bundesgesch”ftsf¸hrer GwG, Telefon: 0221 925908-11
Prof. Dr. Jochen Eckert, Pr”sident DPGG, Telefon: 040 42838-5362
Prof. Dr. med. Ludwig Teusch, Vorstand ŸGG, Telefon: 02305-1022858